AZUBITAG in Germendorf am 18.10.2022

CE-gekennzeichnete Kalksandsteine nach DIN EN 771-2, die zusätzlich das Gütesiegel tragen, sind – ohne Überprüfung durch den Verwender – im Sinne der Landesbauordnungen – verwendbar.
Ziel der Erstellung von Leistungserklärungen und der CE-Kennzeichnung von Kalksandsteinen auf Grundlage der Bauproduktenverordnung ist es, bestehende Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedsstaaten der EU zu beseitigen.
Das Gütesiegel ist notwendig, da sich die öffentlich rechtlichen Vorschriften zur Fremdüberwachung den europäischen Vorgaben angepasst haben. Danach muss der Verwender (Planer und Verarbeiter) solcher CE-gekennzeichneten Produkte selbst überprüfen, ob diese Produkte im Sinne der Landesbauordnungen verwendbar sind. Dafür existiert eine eigene Norm, die DIN V 20000-402.
Diese Überprüfung ist technisch schwierig und aufwendig und kann verstärkt zu Abnahmeprüfungen führen. Mit dem Gütesiegel Kalksandstein wird diese Verfahrensweise überflüssig.
Hinter dem Gütesiegel Kalksandstein steht ein Qualitätsversprechen, mit dem die bisher erreichte Produktqualität von Kalksandsteinen gesichert wird . Dies wird durch die in fast 100-jähriger Tradition festgeschriebene Form der Fremdüberwachung aufgrund der Kalksandstein-Norm DIN 106 erreicht.
Einige Bedingungen, die es dem Hersteller gestatten dieses Gütesiegel zu führen sind.
Durch Bezug auf die DIN V 106 bestätigt der Hersteller CE-gekennzeichneter Kalksandsteine zusätzlich, dass die weitergehenden Anforderungen der deutschen Produktnormen für die Anwendung nach DIN EN 1996/NA (Eurocode 6) eingehalten sind.
Die deutsche Kalksandsteinindustrie hält – zusätzlich zur CE-Kennzeichnung – an der bewährten und etablierten Kurzbezeichnung der DIN V 106 fest: z.B.
DIN V 106 KS L-R P 12-1,4-8 DF (240).
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